EIGENTUM BEI EHEENDE – OPTIONEN IM ÜBERBLICK

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Das Haus verkaufen



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene zur Webseite Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

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